Wenn festgestellt wird, dass ein Stehpult für die korrekte Verrichtung einer Arbeit benötigt wird oder es aus anatomischen Gründen nötig wird ein Stehpult anzuschaffen, so lohnt es sich Informationen einzuholen, ob es Unterstützung vom Arbeitgeber für ein Stehpult gibt. Der gesetzliche Rahmen ist hier nur bedingt anwendbar, da es verschiedenen Auslegungen der unterschiedlichen Vorschriften gibt. Deshalb hier einige Ratschläge für das Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Argumente die für ein Stehpult sprechen

Hier sind zuerst gesundheitliche Gründe ein Punkt der zu nennen ist. Es kann angeführt werden, dass es nötig ist, ein Stehpult anzuschaffen. Um dies zu belegen, sind ärztliche Atteste ein probates Mittel, welche die Notwendigkeit unterstützen.

Auch die Gesundheitsvorsorge kann angesprochen werden. Durch die Arbeit mit dieser Art von Pult wird die Wirbelsäule und  auch der ganze Rückenbereich geschont. Dies führt dazu, dass weniger Schäden dort auftreten werden. Folgerichtig werden die Fehlzeiten am Arbeitsplatz reduziert und Aufträge oder Projekte können schneller erledigt werden.

Auch anzuführen ist, dass ein Stehpult unterstützend angebracht werden kann. Bei Vorträgen etwa wird so noch mehr Seriosität ausgestrahlt. Dies wird dazu führen, dass die Präsentation als noch professioneller wahrgenommen wird, was zu mehr Aufträgen führt.

Auch dass durch die Anschaffung Platz beispielsweise in Büroräumen gespart wird kann angeführt werden. Diese Ersparnis führt dazu, dass eine noch effizientere Raumnutzung möglich sein wird, was sich direkt auf das Kapital auswirkt.

Ansprechpartner zur finanziellen Unterstützung vom Arbeitgeber für ein Stehpult

Dieses Feld ist sehr weit gefächert. Der Nutzungszweck oder die Notwendigkeit entscheidet darüber, mit welcher Institution Kontakt aufgenommen werden muss.

Muss das Pult für einen Mitarbeiter aufgrund der Folge eines Arbeitsunfalles angeschafft werden, so ist Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft aufzunehmen. Diese entscheidet darüber, wie und in welchem Umfang finanzielle Hilfen möglich sind.

Der Arbeitgeber kann sich auch an die Krankenkasse wenden und argumentieren, dass die Anschaffung des Pults zum Gesundheitsschutz beiträgt. Wird diesem Antrag auf Unterstützung stattgegeben, werden Gelder dafür freigegeben.

Ein sehr aktuelles Thema ist die “Inklusion”. Um eine Person mit einem körperlichen Defizit einstellen zu können bedarf es bestimmten Voraussetzungen. Um diese zu erfüllen kann man sich an die zuständige “Agentur für Arbeit” wenden. Dort sitzen Ansprechpartner, welche speziell sich auf diesem Gebiet auskennen. Diese werden in einem Gespräch genau herausfinden, ob es sinnvoll und notwendig ist, dass ein Pult zum Stehen angeschafft wird.

Kommt es hier zu einem positiven Entscheid, so wird der Arbeitgeber darüber informiert und kann alle Maßnahmen für die Beschaffung einleiten.